Klausurversäumnis

Antrag auf Nachschreiben versäumter Klausuren

Allgemeine Hinweise zur Krankmeldung

Gemäß Schulgesetz §43 (2) müssen die Eltern die Schule unverzüglich benachrichtigen, wenn ein:e Schüler:in durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert ist, die Schule zu besuchen. Der Grund für das Schulversäumnis ist schriftlich mitzuteilen.
Die Krankmeldung kann am RSG telefonisch, per Mail an das Sekretariat oder über unser Formular der Homepage erfolgen [hier]. Wenn bereits feststeht, dass Ihr Kind für mehrere Tage dem Unterricht fernbleiben muss, teilen Sie das gerne direkt mit.

Versäumnis einer Klausur in der Oberstufe (EF, Q1, Q2)

Wird eine Klausur in der Oberstufe versäumt, ist ein Antrag auf Nachschreiben zu stellen. Das Antragsformular finden Sie [hier]. Füllen Sie es bitte vollständig aus. Der Antrag muss am Tag der Wiederaufnahme des Schulbesuchs im Sekretariat abgegeben werden, das Eingangsdatum wird vom Sekretariat vermerkt. Bitte beachten Sie, dass die fehlende Krankmeldung am Tag der Klausur dazu führen kann, dass die Klausur nicht nachgeschrieben werden darf.