Liebe Eltern, wir freuen uns, dass wir Sie vom RSG überzeugen konnten und Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen nun erklären, wie das Anmelde-verfahren am RSG abläuft.

Wie melde ich mein Kind am RSG an?

Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 12.02. bis 08.03.2024. Die Anmeldung am RSG ist immer mit einem persönlichen Gespräch mit Ihnen und Ihrem Kind verbunden. Nach dem Tag der offenen Tür gibt es hierfür die Möglichkeit zum Beratungsgespräch (November/Dezember) und im eigentlichen Anmeldezeitraum zum Anmeldegespräch. Termine hierfür erhalten Sie über das Sekretariat.

Nach dem Tag der offenen Tür gibt es hierfür die Möglichkeit zum Beratungsgespräch (November/Dezember) und im eigentlichen Anmeldezeitraum zum Anmeldegespräch.

Da das Gespräch für Ihr Kind eine aufregende Situation ist, führen wir mit Ihrem Kind entweder das Beratungsgespräch oder das Anmeldegespräch. Hatten Sie also bereits ein Beratungsgespräch mit uns, dann reichen Sie bitte im Anmeldezeitraum (Februar/März) nur die unten genannten Unterlagen zur Anmeldung im Sekretariat ein. Ein Anmeldegespräch ist dann nicht mehr erforderlich.

 

Was muss ich zum Gespräch mitbringen und wie verläuft die Beratung?

Zuerst einmal natürlich Ihr Kind. Wir führen mit Ihrem Kind ein Kennenlerngespräch über Freundschaften, Interessen und die Grundschulzeit. Natürlich werden dabei auch die schulischen Leistungen angesprochen und wir beraten Sie auf dieser Grundlage, ob unser Gymnasium für Ihr Kind die richtige Schulform ist. Bitte bringen Sie dafür beim Beratungsgespräch das letzte Zeugnis aus der Grundschule in Kopie mit. Dieses dient als Beratungsgrundlage. Bei einem Anmeldegespräch bringen Sie bitte die unten angegebenen Unterlagen zur Anmeldung mit.

Welche Unterlagen benötigen wir zur Anmeldung am RSG von Ihnen?

  • das ausgefüllte Anmeldeformular von unserer Homepage
  • das letzte Halbjahreszeugnis (in Kopie)
  • die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch (in Kopie)
  • ein Passbild Ihres Kindes
  • der von der Grundschule ausgefüllte Anmeldeschein
  • ggf. ein Nachweis der Sorgerechtsreglung (alleiniges Sorgerecht)

Wie gebe ich die Anmeldung am RSG ab?

Fall 1: Ihr Kind hatte bereits ein Beratungsgespräch bei uns Bitte geben Sie das ausgefüllte Anmeldeformular mit den oben genannten Unterlagen persönlich im Sekretariat ab. Alternativ können Sie die Anmeldeunterlagen auch in einem verschlossenen Briefumschlag in unseren Briefkasten einwerfen. Dieser befindet sich an der Außentüre neben dem Sekretariat. Oder Sie senden uns die Anmeldeunterlagen per Post (als Einwurf-Einschreiben) an unsere Schuladresse zu. Schuladresse: Rhein-Sieg-Gymnasium "Anmeldung" Hubert-Minz-Straße 20 53757 Sankt Augustin 

Fall 2: Ihr Kind hatte noch kein Beratungsgespräch bei uns und Sie möchten ein Anmeldegespräch vereinbaren Kontaktieren Sie unser Sekretariat (02241-202190) und vereinbaren einen Termin zum Anmeldegespräch. Bitte geben Sie die oben stehenden Anmeldeunterlagen vollständig zum Anmeldegespräch ab. Wir freuen uns auf Ihr Kind!


Wie melde ich mein Kind für einen Übermittagsbetreuungsplatz an?

Die Anmeldung für die Übermittagsbetreuung (ÜMI) erfolgt über das Anmeldeformular (siehe oben). Dort vermerken Sie an der entsprechenden Stelle das Interesse an einem Übermittagsbetreuungsplatz am RSG. Unmittelbar nach der Aufnahmebestätigung Ihres Kindes am RSG werden Ihnen dann die Vertragsunterlagen und -modalitäten vom Sekretariat zugesendet.

Sie haben noch Fragen zur Anmeldung am RSG?

Mir ist bewusst, dass die Anmeldung an der weiterführenden Schule immer mit Fragen verbunden ist. Falls also Fragen oder Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich gerne kontaktieren.

Mit herzlichen Grüßen vom RSG

Oliver Kohlhaas Erprobungsstufenkoordinator


Links zu weiterführenden Informationen:

[Zur Kenntisnahme: Im Rahmen der Anmeldung und der Schullaufbahn muss die Schule Daten erheben und auf Verwaltungsrechnern speichern. Welche Daten zu welchen Zwecken erhoben werden dürfen ist in der Verordnung VO DV I des Landes NRW festgelegt. Diese können Sie hier öffnen: Verordnungstext VO DV I]